Nachdem kürzlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt hat, dass die Bauaufsichtsbehörden gegen sogenannte Schottergärten auch mit einem Bußgeld vorgehen können, erwarten GRÜNE, SPD und PARTEI auch von der Hildesheimer Verwaltung entsprechende Aktivitäten. Eine Übergangszeit von ein, zwei Jahren müsse zwar eingeräumt werden, danach soll die Verwaltung kontrollieren und, wenn nötig, auch sanktionieren.