Hildesheimer Grüne begrüßen Empfehlungen zur Abschaffung des §13 b des Baugesetzes


Zwei auf Bundesebene vom Umweltbundesamt eingesetzte Kommissionen,  Bodenschutz und Nachhaltiges Bauen,  empfehlen in einem Positionspapier die Abschaffung des auch in Hildesheim in letzter Zeit angewandten und sehr umstrittenen Paragraphen 13b des Baugesetzes. Dieser seit 2017 und vorerst bis 2019 gültige Passus sieht ein vereinfachtes  und damit beschleunigtes  Verfahren vor  für  Entwicklung neuer Wohngebiete bis 10.000m² im Außenbereich im Anschluss an bebaute Flächen.

Die beiden  Kommissionen empfehlen, den Paragrafen schnell wieder abzuschaffen. Er bewirke aktuell ein ungesteuertes Wachstum an den Ortsrändern, auch auf Kosten ökologisch sensibler Standorte.

Die Nachteile der Regelung seien gravierend und irreversibel und rechtfertigten die von der Politik gewünschten Vorteile nicht.

Der Vorrang von Außenentwicklung vor Innenentwicklung oder das Prinzip der Stadt der kurzen Wege würde konterkariert.

Der Fraktionsvorsitzende der Hildesheimer Grünen, Ulrich Räbiger, zeigt sich erfreut: Ursprünglich geschaffen, um befristet schnell den gewachsenen Bedarf an Wohnraum für Geflüchtete schaffen zu können, habe die Anwendung dieser Regelung in der aktuellen Situation, gerade auch in Hildesheim, nichts mehr mit den ursprünglichen Ziel zu tun.

 „Vereinfachtes Verfahren heißt in der Praxis, dass ein Schlupfloch im Gesetz geschaffen wurde, um bei neuen Baugebieten nunmehr schnell und mit wenig Widerstand notwendige Umweltprüfungen auszusetzen und insbesondere auf Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft und auf eine frühzeitige Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit zu verzichten,“.

Das Baugebiet Großer Kamp bei Neuhof wurde z.B.  mit dieser Regelung erschlossen. Dieses Bauvorhaben hatte Diskussionen zwischen SPD / Grünen, den Umweltverbänden und der Verwaltung ausgelöst. Räbiger lobt in diesem Zusammenhang die Verwaltung, die Bedenken ernst genommen habe und nach begrenztem Ausgleich gesucht habe. „Aber“, so Räbiger. „wenn die bisherigen gesetzlichen Normen gegolten hätten, wäre der Ausgleich verbindlich und ungleich größer ausgefallen. Angesichts eines massiven Artensterbens, insbesondere von Insekten, brauchen wir gesetzlich geregelten Ausgleich für Bebauung in Form unbeackerter zusammenhängender Freiflächen mit möglichst vielfältiger Flora. Das gesetzliche Schlupfloch muss geschlossen werden,  wenn wir unseren Kindern in Zukunft noch mehr als zwei oder drei Schmetterlingsarten zeigen wollen.“

>> Presseerklärung als pdf zum Download

>> Position der Kommission Boden beim Umweltbundesamt

 

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